AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/abfffd26-577c-4eba-bc62-71a75ea16f12) · Abgerufen am 18.10.2026 20:43 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-552641-2026/

Augenklinikinformationssystem

Notice-ID: ted-552641-2026 · Procedure-ID: 8584e7c9-2a7c-49b1-b546-c7af6546f987

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Stammdaten

Auftraggeber
TUM Klinikum, München
Veröffentlicht
07.08.2026
Frist (Submission)
21.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48814000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens sind - Ein Augenklinikinformationssystem inkl. Integrationsleistungen, Schulungen, Wartungs- & Servicemaßnahmen Das Augenklinikinformationssystem (AKIS) wird verwendet, um Patienten-, Untersuchungs- und Behandlungsdaten zentral und strukturiert digital zu verwalten. Es unterstützt die speziellen Anforderungen der Augenheilkunde, insbesondere die Dokumentation von Befunden, Bilddaten und operativen Eingriffen. Durch die Integration diagnostischer Geräte und standardisierte Prozesse werden Effizienz und Behandlungsqualität verbessert. Zudem unterstützt das AKIS eine sichere Dokumentation, Abrechnung und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
52 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).