AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av2849f0-eu) · Abgerufen am 16.08.2026 22:44 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-553048-2026/

Geothermie mit Dämmung

Notice-ID: ted-553048-2026 · Procedure-ID: 82d6318e-ee53-49e9-ab7c-4930f3ac3890

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Waldkraiburg GmbH, Waldkraiburg
Veröffentlicht
06.08.2026
Frist (Submission)
11.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45331000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung, Einbringung und Installation eines Einfach-Filter und eines Rückspülfilters, eines Membran-Ausdehnungsgefäßes mit Vorschaltgefäß, usw. für Geothermie Lieferung und Verlegung von Heizungsleitungen mit schwarzen Stahlrohren mit erhöhter Wandstärke (Geothermie) bis DN 400 Lieferung und Einbau von Armaturen für Geothermie wie Absperrklappen, teilweise mit Stellantrieb, Schmutzfänger, Wärmemengenzähler, Regelventile, Sicherheitsventile, usw. Lieferung und Montage von alukaschierten Mineralfaserdämmungen von Heizungsleitungen bis DN 400 im Gebäude (Kesselhaus), teilweise mit Blechummantelung Inbetriebnahme, Einregulierung und betriebsfertige Übergabe der Heizungsanlage Geothermie

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2026
Ende
01.02.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).