AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19e93781694-599292ff7ae3cf62) · Abgerufen am 07.09.2026 09:16 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-553671-2026/

RV Winterdienst BAB AS Gandersheim 2026 - 2029 - Los 1 AM Göttingen

Notice-ID: ted-553671-2026 · Procedure-ID: f1753f57-4a84-46a0-81e6-aed50feb0f8e

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Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest, Hannover
Veröffentlicht
07.08.2026
Frist (Submission)
07.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90600000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Geschätztes Rahmen-Volumen
386.484 €
Rahmen-Maximum
627.301 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

RV Winterdienst BAB AS Gandersheim 2026 - 2029 - Los 1 AM Göttingen Die Ausschreibungen beinhaltet die Ausführung von Winterdienstleistungen einschließlich der Gestellung von Fahrzeugen und Geräten (Streuer, Pflug) über einen Zeitraum von drei Winterperioden (15.10.2026 bis 30.04.2029). Es besteht die Option einer einmaligen Verlängerung um 12 Monate.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.10.2026
Ende
30.04.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
36 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).