AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekVuUrl?z_param=328656) · Abgerufen am 11.08.2026 14:49 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-553672-2026/

Sporthallen am Johann-Sebastian-Bach-Gymnasium Windsbach- Neubau Mehrfachsporthalle

Notice-ID: ted-553672-2026 · Procedure-ID: 01204274-f87a-4ae1-954f-a7cf9142ca63

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Ansbach, Ansbach
Veröffentlicht
07.08.2026
Frist (Submission)
08.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Landkreis Ansbach beabsichtigt, am Johann-Sebastian-Bach-Gymnasium Windsbach eine neue Mehrfachsporthalle zu errichten. Die Schulliegenschaft verfügt derzeit über zwei bestehende Einfeldsporthallen, von denen eine nicht den Anforderungen entspricht und nach Fertigstellung des Neubaus aus der Schulsportnutzung genommen wird. Für den schulischen Bedarf werden mindestens zwei weitere regelgerechte Hallenfelder benötigt. Darüber hinaus soll die neue Halle dem Vereinssport zur Verfügung stehen und schulische Veranstaltungen ermöglichen

Vertragslaufzeit

Beginn
18.01.2027
Ende
27.09.2030

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).