AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19fdcf6bf1d-74eef1de969abe9e) · Abgerufen am 14.08.2026 13:27 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-556774-2026/

BV-TW: PV-Anlage

Notice-ID: ted-556774-2026 · Procedure-ID: 1a778604-6c2a-405e-9f12-7e6ec23ce14a

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Stammdaten

Auftraggeber
Magistrat der Stadt Bad Vilbel, Bad Vilbel
Veröffentlicht
07.08.2026
Frist (Submission)
07.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45261215 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Bad Vilbel beabsichtigt den Neubau der Theaterwerkstätten und Probebühnen im Ortsteil Dortelweil. Das Gebäude hat eine Grundfläche von ca. 2.650m2, die BGF beträgt ca. 3.600m2. Die Leistungen PV-Anlage umfassen die Errichtung einer Photovoltaikanlage. Der Betrieb der Photovoltaikanlage dient der Umwelt und ressourcenschonenden Art der dezentralen Stromerzeugung aus Sonnenenergie. Die Unterkonstruktion und Modulschnellmontageschiene der Photovoltaikanlage wird bauseits erstellt. Es kommt ein System für eine Dachbegrünung des Herstellers Optigrün zum Einsatz. Das Gebäude ist 10m hoch.

Vertragslaufzeit

Beginn
26.10.2026
Ende
13.11.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
49 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).