AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Sicherheitsdienstleistung für die Hermann-Löns-Str 105 Flüchtlingsunterkunft
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Bergisch Gladbach - Jugend und Soziales, Bergisch Gladbach
- Veröffentlicht
- 24.01.2025
- Frist (Submission)
- 26.02.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79713000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Übernahme von Dienstleistungen im Wach- und Sicherungsdienst für die städtische Unterkunft Hermann-Löns-Str. 105, 51469 Bergisch Gladbach, 24 Stunden am Tag an 7 Tagen/Woche, mit zwei Sicherheitsdienstmitarbeiter*innen optionale Änderung der Mitarbeiterzahl. Sollten sich die Belegungszahlen im zu bewachenden Objekt ändern, wird erwartet, dass die Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter zu gleichen Konditionen geändert wird. Eine Änderung der Anzahl der einzusetzenden Mitarbeiter wird Ihnen mit einem Vorlauf von 6 Wochen mitgeteilt. Das Objekt wird von der Stadt Bergisch Gladbach (im Folgenden Auftraggeberin genannt) zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Die Dauer des Mietvertrages des zu bewachenden Objektes ist zeitlich befristet, sollte wiedererwartend der Mietvertrag nicht verlängert werden, endet die Bewachung mit Ende des Mietvertrags. Als Berechnungsgrundlage für das Pauschalangebot gilt der aktuelle Stundensatz des Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleitungen in NRW vom 03.05.2024 (Tarif A1 c) - Sicherheitsmitarbeiter in Flüchtlingsunterkünften / Notunterkünften) gültig ab 01.06.2024).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.05.2025
- Ende
- 30.04.2027
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 63 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 26.02.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.