AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4KHVFX/documents) · Abgerufen am 27.08.2026 00:58 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-557997-2024/

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Notice-ID: ted-557997-2024 · Procedure-ID: 4e306edf-b752-473e-8010-969ca35ff3ac

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Stammdaten

Auftraggeber
Bayerische Versorgungskammer, München
Veröffentlicht
12.09.2024
Frist (Submission)
16.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
98341140 — Sonstige Dienstleistungen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Technische und infrastrukturelle Gebäudedienstleistungen zum Betrieb des in 53111 Bonn gelegenen Geschäftshauses mit klassischer Einzelhandelsnutzung im EG als Bestandteil der Bonner Fußgängerzone und einer Ladenpassage im 1. Untergeschoss, die gleichzeitig als wichtige fußläufige Verbindung zwischen Haupt-/Bus- und U-Bahnhof fungiert. Die Leistungen beinhalten das Bedienen und Betreiben der haustechnischen Anlagen, die Reinigung allgemeiner Bereiche, die Betreuung der Gewerbemieter und ergänzende Facility Services mit Übernahme wesentlicher Teile der Betreiber- und Verkehrssicherheitspflichten des Eigentümers mit laufendem Reporting und Qualitätssicherung.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
65 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).