AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5HKV0/documents) · Abgerufen am 20.08.2026 05:02 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-569964-2026/

geometrische Qualitätsverbesserung in acht Katasterbezirken gemäß Prioritätenerlass III des Ministeriums des Innern und für Kommunales auf dem Gebiet des Landkreises Oberhavel - 8 Lose

Notice-ID: ted-569964-2026 · Procedure-ID: 974487e9-ed73-43d4-9491-0e9d8ec08820

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Oberhavel, Oranienburg
Veröffentlicht
18.08.2026
Frist (Submission)
17.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Landkreis Oberhavel hält das Liegenschaftskataster so aktuell wie möglich. Gebäudebestand und tatsächliche Nutzungsarten von Gebäuden werden ständig aktualisiert; Geobasisdaten werden mit den Landesgrenzen abgestimmt, und die Geometrie der Karte wird fortlaufend verbessert. Anlass dieser Maßnahme ist die geometrische Verbesserung landwirtschaftlich genutzter Flächen unter Berücksichtigung katasterrechtlicher Aspekte sowie der Anforderungen der Grundbuchordnung als amtliches Verzeichnis der Grundstücke. Die Leistung ist in folgende Lose gegliedert: Los 1 - Gemarkung Badingen - Flur 5, Los 2 - Gemarkung Kreuzbruch - Flur 4, Los 3 - Gemarkung Hohenbruch - Flur 7, Los 4 - Gemarkung Altlüdersdorf - Flur 2, Los 5 - Gemarkung Mildenberg - Flur 5, Los 6 - Gemarkung Mildenberg - Flur 2, Los 7 - Gemarkung Schulzendorf - Flur 2, Los 8 - Gemarkung Großwoltersdorf - Flur 5. Die Losaufteilung richtet sich nach den Flächengrößen in acht Katasterbezirken des Landkreises Oberhavel. Handlungsgrundlage bildet der Leitfaden Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters in ALKIS (Stand 04/2023) in der Arbeitsweise "lange Bearbeitungszeiten". Der Umfang ergibt sich aus diesem Leitfaden. Es handelt sich um hoheitliche Leistungen, die nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) vergütet werden. Die Abrechnung erfolgt nach § 6 Absatz 1 Nr. 4 VermGebO in Verbindung mit Tarifstelle 3.4.2. Teilnahmeberechtigt sind Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen im Land Brandenburg mit nachgewiesener Erfahrung in QL-Projekten gemäß der genannten Handlungsgrundlage. — Der Landkreis Oberhavel hält das Liegenschaftskataster so aktuell wie möglich. Gebäudebestand und tatsächliche Nutzungsarten von Gebäuden werden ständig aktualisiert; Geobasisdaten werden mit den Landesgrenzen abgestimmt, und die Geometrie der Karte wird fortlaufend verbessert. Anlass dieser Maßnahme ist die geometrische Verbesserung landwirtschaftlich genutzter Flächen unter Berücksichtigung katasterrechtlicher Aspekte sowie der Anforderungen der Grundbuchordnung als amtliches Verzeichnis der Grundstücke. Die Leistung ist in folgende Lose gegliedert: Los 1 - Gemarkung Badingen - Flur 5, Los 2 - Gemarkung Kreuzbruch - Flur 4, Los 3 - Gemarkung Hohenbruch - Flur 7, Los 4 - Gemarkung Altlüdersdorf - Flur 2, Los 5 - Gemarkung Mildenberg - Flur 5, Los 6 - Gemarkung Mildenberg - Flur 2, Los 7 - Gemarkung Schulzendorf - Flur 2, Los 8 - Gemarkung Großwoltersdorf - Flur 5. Die Losaufteilung richtet sich nach den Flächengrößen in acht Katasterbezirken des Landkreises Oberhavel. Handlungsgrundlage bildet der Leitfaden Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters in ALKIS (Stand 04/2023) in der Arbeitsweise "lange Bearbeitungszeiten". Der Umfang ergibt sich aus diesem Leitfaden. Es handelt sich um hoheitliche Leistungen, die nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) vergütet werden. Die Abrechnung erfolgt nach § 6 Absatz 1 Nr. 4 VermGebO in Verbindung mit Tarifstelle 3.4.2. Teilnahmeberechtigt sind Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen im Land Brandenburg mit nachgewiesener Erfahrung in QL-Projekten gemäß der genannten Handlungsgrundlage. — Der Landkreis Oberhavel hält das Liegenschaftskataster so aktuell wie möglich. Gebäudebestand und tatsächliche Nutzungsarten von Gebäuden werden ständig aktualisiert; Geobasisdaten werden mit den Landesgrenzen abgestimmt, und die Geometrie der Karte wird fortlaufend verbessert. Anlass dieser Maßnahme ist die geometrische Verbesserung landwirtschaftlich genutzter Flächen unter Berücksichtigung katasterrechtlicher Aspekte sowie der Anforderungen der Grundbuchordnung als amtliches Verzeichnis der Grundstücke. Die Leistung ist in folgende Lose gegliedert: Los 1 - Gemarkung Badingen - Flur 5, Los 2 - Gemarkung Kreuzbruch - Flur 4, Los 3 - Gemarkung Hohenbruch - Flur 7, Los 4 - Gemarkung Altlüdersdorf - Flur 2, Los 5 - Gemarkung Mildenberg - Flur 5, Los 6 - Gemarkung Mildenberg - Flur 2, Los 7 - Gemarkung Schulzendorf - Flur 2, Los 8 - Gemarkung Großwoltersdorf - Flur 5. Die Losaufteilung richtet sich nach den Flächengrößen in acht Katasterbezirken des Landkreises Oberhavel. Handlungsgrundlage bildet der Leitfaden Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters in ALKIS (Stand 04/2023) in der Arbeitsweise "lange Bearbeitungszeiten". Der Umfang ergibt sich aus diesem Leitfaden. Es handelt sich um hoheitliche Leistungen, die nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) vergütet werden. Die Abrechnung erfolgt nach § 6 Absatz 1 Nr. 4 VermGebO in Verbindung mit Tarifstelle 3.4.2. Teilnahmeberechtigt sind Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen im Land Brandenburg mit nachgewiesener Erfahrung in QL-Projekten gemäß der genannten Handlungsgrundlage. — Der Landkreis Oberhavel hält das Liegenschaftskataster so aktuell wie möglich. Gebäudebestand und tatsächliche Nutzungsarten von Gebäuden werden ständig aktualisiert; Geobasisdaten werden mit den Landesgrenzen abgestimmt, und die Geometrie der Karte wird fortlaufend verbessert. Anlass dieser Maßnahme ist die geometrische Verbesserung landwirtschaftlich genutzter Flächen unter Berücksichtigung katasterrechtlicher Aspekte sowie der Anforderungen der Grundbuchordnung als amtliches Verzeichnis der Grundstücke. Die Leistung ist in folgende Lose gegliedert: Los 1 - Gemarkung Badingen - Flur 5, Los 2 - Gemarkung Kreuzbruch - Flur 4, Los 3 - Gemarkung Hohenbruch - Flur 7, Los 4 - Gemarkung Altlüdersdorf - Flur 2, Los 5 - Gemarkung Mildenberg - Flur 5, Los 6 - Gemarkung Mildenberg - Flur 2, Los 7 - Gemarkung Schulzendorf - Flur 2, Los 8 - Gemarkung Großwoltersdorf - Flur 5. Die Losaufteilung richtet sich nach den Flächengrößen in acht Katasterbezirken des Landkreises Oberhavel. Handlungsgrundlage bildet der Leitfaden Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters in ALKIS (Stand 04/2023) in der Arbeitsweise "lange Bearbeitungszeiten". Der Umfang ergibt sich aus diesem Leitfaden. Es handelt sich um hoheitliche Leistungen, die nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) vergütet werden. Die Abrechnung erfolgt nach § 6 Absatz 1 Nr. 4 VermGebO in Verbindung mit Tarifstelle 3.4.2. Teilnahmeberechtigt sind Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen im Land Brandenburg mit nachgewiesener Erfahrung in QL-Projekten gemäß der genannten Handlungsgrundlage. — Der Landkreis Oberhavel hält das Liegenschaftskataster so aktuell wie möglich. Gebäudebestand und tatsächliche Nutzungsarten von Gebäuden werden ständig aktualisiert; Geobasisdaten werden mit den Landesgrenzen abgestimmt, und die Geometrie der Karte wird fortlaufend verbessert. Anlass dieser Maßnahme ist die geometrische Verbesserung landwirtschaftlich genutzter Flächen unter Berücksichtigung katasterrechtlicher Aspekte sowie der Anforderungen der Grundbuchordnung als amtliches Verzeichnis der Grundstücke. Die Leistung ist in folgende Lose gegliedert: Los 1 - Gemarkung Badingen - Flur 5, Los 2 - Gemarkung Kreuzbruch - Flur 4, Los 3 - Gemarkung Hohenbruch - Flur 7, Los 4 - Gemarkung Altlüdersdorf - Flur 2, Los 5 - Gemarkung Mildenberg - Flur 5, Los 6 - Gemarkung Mildenberg - Flur 2, Los 7 - Gemarkung Schulzendorf - Flur 2, Los 8 - Gemarkung Großwoltersdorf - Flur 5. Die Losaufteilung richtet sich nach den Flächengrößen in acht Katasterbezirken des Landkreises Oberhavel. Handlungsgrundlage bildet der Leitfaden Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters in ALKIS (Stand 04/2023) in der Arbeitsweise "lange Bearbeitungszeiten". Der Umfang ergibt sich aus diesem Leitfaden. Es handelt sich um hoheitliche Leistungen, die nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) vergütet werden. Die Abrechnung erfolgt nach § 6 Absatz 1 Nr. 4 VermGebO in Verbindung mit Tarifstelle 3.4.2. Teilnahmeberechtigt sind Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen im Land Brandenburg mit nachgewiesener Erfahrung in QL-Projekten gemäß der genannten Handlungsgrundlage. — Der Landkreis Oberhavel hält das Liegenschaftskataster so aktuell wie möglich. Gebäudebestand und tatsächliche Nutzungsarten von Gebäuden werden ständig aktualisiert; Geobasisdaten werden mit den Landesgrenzen abgestimmt, und die Geometrie der Karte wird fortlaufend verbessert. Anlass dieser Maßnahme ist die geometrische Verbesserung landwirtschaftlich genutzter Flächen unter Berücksichtigung katasterrechtlicher Aspekte sowie der Anforderungen der Grundbuchordnung als amtliches Verzeichnis der Grundstücke. Die Leistung ist in folgende Lose gegliedert: Los 1 - Gemarkung Badingen - Flur 5, Los 2 - Gemarkung Kreuzbruch - Flur 4, Los 3 - Gemarkung Hohenbruch - Flur 7, Los 4 - Gemarkung Altlüdersdorf - Flur 2, Los 5 - Gemarkung Mildenberg - Flur 5, Los 6 - Gemarkung Mildenberg - Flur 2, Los 7 - Gemarkung Schulzendorf - Flur 2, Los 8 - Gemarkung Großwoltersdorf - Flur 5. Die Losaufteilung richtet sich nach den Flächengrößen in acht Katasterbezirken des Landkreises Oberhavel. Handlungsgrundlage bildet der Leitfaden Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters in ALKIS (Stand 04/2023) in der Arbeitsweise "lange Bearbeitungszeiten". Der Umfang ergibt sich aus diesem Leitfaden. Es handelt sich um hoheitliche Leistungen, die nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) vergütet werden. Die Abrechnung erfolgt nach § 6 Absatz 1 Nr. 4 VermGebO in Verbindung mit Tarifstelle 3.4.2. Teilnahmeberechtigt sind Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen im Land Brandenburg mit nachgewiesener Erfahrung in QL-Projekten gemäß der genannten Handlungsgrundlage. — Der Landkreis Oberhavel hält das Liegenschaftskataster so aktuell wie möglich. Gebäudebestand und tatsächliche Nutzungsarten von Gebäuden werden ständig aktualisiert; Geobasisdaten werden mit den Landesgrenzen abgestimmt, und die Geometrie der Karte wird fortlaufend verbessert. Anlass dieser Maßnahme ist die geometrische Verbesserung landwirtschaftlich genutzter Flächen unter Berücksichtigung katasterrechtlicher Aspekte sowie der Anforderungen der Grundbuchordnung als amtliches Verzeichnis der Grundstücke. Die Leistung ist in folgende Lose gegliedert: Los 1 - Gemarkung Badingen - Flur 5, Los 2 - Gemarkung Kreuzbruch - Flur 4, Los 3 - Gemarkung Hohenbruch - Flur 7, Los 4 - Gemarkung Altlüdersdorf - Flur 2, Los 5 - Gemarkung Mildenberg - Flur 5, Los 6 - Gemarkung Mildenberg - Flur 2, Los 7 - Gemarkung Schulzendorf - Flur 2, Los 8 - Gemarkung Großwoltersdorf - Flur 5. Die Losaufteilung richtet sich nach den Flächengrößen in acht Katasterbezirken des Landkreises Oberhavel. Handlungsgrundlage bildet der Leitfaden Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters in ALKIS (Stand 04/2023) in der Arbeitsweise "lange Bearbeitungszeiten". Der Umfang ergibt sich aus diesem Leitfaden. Es handelt sich um hoheitliche Leistungen, die nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) vergütet werden. Die Abrechnung erfolgt nach § 6 Absatz 1 Nr. 4 VermGebO in Verbindung mit Tarifstelle 3.4.2. Teilnahmeberechtigt sind Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen im Land Brandenburg mit nachgewiesener Erfahrung in QL-Projekten gemäß der genannten Handlungsgrundlage. — Der Landkreis Oberhavel hält das Liegenschaftskataster so aktuell wie möglich. Gebäudebestand und tatsächliche Nutzungsarten von Gebäuden werden ständig aktualisiert; Geobasisdaten werden mit den Landesgrenzen abgestimmt, und die Geometrie der Karte wird fortlaufend verbessert. Anlass dieser Maßnahme ist die geometrische Verbesserung landwirtschaftlich genutzter Flächen unter Berücksichtigung katasterrechtlicher Aspekte sowie der Anforderungen der Grundbuchordnung als amtliches Verzeichnis der Grundstücke. Die Leistung ist in folgende Lose gegliedert: Los 1 - Gemarkung Badingen - Flur 5, Los 2 - Gemarkung Kreuzbruch - Flur 4, Los 3 - Gemarkung Hohenbruch - Flur 7, Los 4 - Gemarkung Altlüdersdorf - Flur 2, Los 5 - Gemarkung Mildenberg - Flur 5, Los 6 - Gemarkung Mildenberg - Flur 2, Los 7 - Gemarkung Schulzendorf - Flur 2, Los 8 - Gemarkung Großwoltersdorf - Flur 5. Die Losaufteilung richtet sich nach den Flächengrößen in acht Katasterbezirken des Landkreises Oberhavel. Handlungsgrundlage bildet der Leitfaden Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters in ALKIS (Stand 04/2023) in der Arbeitsweise "lange Bearbeitungszeiten". Der Umfang ergibt sich aus diesem Leitfaden. Es handelt sich um hoheitliche Leistungen, die nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) vergütet werden. Die Abrechnung erfolgt nach § 6 Absatz 1 Nr. 4 VermGebO in Verbindung mit Tarifstelle 3.4.2. Teilnahmeberechtigt sind Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen im Land Brandenburg mit nachgewiesener Erfahrung in QL-Projekten gemäß der genannten Handlungsgrundlage.

Lose

8 Lose (max. 8 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 8 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Katasterbezirk Gemarkung Badingen - Flur 5

Erfüllungsort
Zehdenick OT Badingen

Los 2 — Katasterbezirk Gemarkung Kreuzbruch - Flur 4

Erfüllungsort
Liebenwalde OT Kreuzbruch

Los 3 — Katasterbezirk Gemarkung Hohenbruch - Flur 7

Erfüllungsort
Kremmen OT Hohenbruch

Los 4 — Katasterbezirk Gemarkung Altlüdersdorf - Flur 2

Erfüllungsort
Gransee OT Altlüdersdorf

Los 5 — Katasterbezirk Gemarkung Mildenberg - Flur 5

Erfüllungsort
Zehdenick OT Mildenberg

Los 6 — Katasterbezirk Gemarkung Mildenberg - Flur 2

Erfüllungsort
Zehdenick OT Mildenberg

Los 7 — Katasterbezirk Gemarkung Schulzendorf - Flur 2

Erfüllungsort
Sonnenberg OT Schulzendorf

Los 8 — Katasterbezirk Gemarkung Großwoltersdorf - Flur 5

Erfüllungsort
Großwoltersdorf

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2026
Ende
15.09.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
44 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

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