AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/137506) · Abgerufen am 01.08.2026 18:37 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-570550-2024/

Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung Gemeinde Eschede

Notice-ID: ted-570550-2024 · Procedure-ID: d0f89bee-4753-40dd-a926-1d0a5cbb3da5

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Eschede, Eschede
Veröffentlicht
20.09.2024
Frist (Submission)
22.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Geschätzter Wert
458.696 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Unterhalts-/Grundreinigung sowie Glasreinigung für die Gebäude der Gemeinde Eschede. Gereinigt werden sollen die Grundschule mit Toilettengebäude und Schulmensa, Eschenhuus, Glockenkolkhalle, Rathaus, Musenmöhl, Flohrmühle, Bahnhof, Bauhof, Feuerwehrheim und Feuerwehrgerätehaus. — Unterhalts-/Grundreinigung sowie Glasreinigung für die Gebäude der Gemeinde Eschede. Gereinigt werden sollen die Grundschule mit Toilettengebäude und Schulmensa, Eschenhuus, Glockenkolkhalle, Rathaus, Musenmöhl, Flohrmühle, Bahnhof, Bauhof, Feuerwehrheim und Feuerwehrgerätehaus.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
70 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).