AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYYNY1VGBJL2P/documents) · Abgerufen am 28.08.2026 20:37 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-571514-2024/

Vertrag über die Verpflichtung nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG)

Notice-ID: ted-571514-2024 · Procedure-ID: 3c81379e-19d0-43f2-98d6-3ef26f913d0b

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Stammdaten

Auftraggeber
AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, Potsdam
Veröffentlicht
20.09.2024
Frist (Submission)
22.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
85147000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über die Verpflichtung nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) für die betriebsärztliche Betreuung der Beschäftigten der AOK Nordost. Eine detaillierte Aufstellung der Standorte der Auftraggeberin ist jeweils der Anlage 1a zu entnehmen. Mögliche Standortveränderungen (z. B. Umzug eines Kundencenters) werden von der Auftraggeberin zeitnah mitgeteilt und sind bei der Betreuung mit zu berücksichtigen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
41 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).