AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Hallbergmoos "Neubau Feuerwehr Goldach'' - Innentüren
Stammdaten
- Auftraggeber
- BayernGrund Grundstücksbeschaffungs- und -erschließungs-GmbH, München
- Veröffentlicht
- 01.09.2025
- Frist (Submission)
- 02.10.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45421131 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 71.115 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
BAUMASSNAHME: Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Waschhalle und Übungsturm LAGE DER BAUSTELLE: Gemeinde: Hallbergmoos Gemarkung: 85399 Goldach Flurstück Nr. 2024/2 Hauptstraße ANGABEN ZUR BAUSTELLE Grundstücksfläche ca. 10.000 m² Grundfläche Gebäude ca. 3.100 m² Grundfläche Außenanlagen: ca. 4.000 m² Brutto-Rauminhalt: ca. 19.100.00 m³ OKFB 0.00 = 462.60 ü.NN GOK i.M. = 461.95 ü.NN BAUWEISE: Flächengründung, Streifen- und Einzelfundamente Massivbau Stahlbeton und Mauerwerk Tragwerk als Holzkonstruktion aus Bindern und Pfetten Dachaufbau Schalung, Dämmung, Abdichtung und Begrünung Fassade in Teilbereichen Metall-Kassetten ________________________________________________________________________________ BAUSEITIGE VORLEISTUNGEN: Voraushub und Bodenaustausch, Rohbau, Zimmerer, Dachabdichtung, Fassade, Fenster und Fenstertüren, Tore LEISTUNGEN Innentüren Holz und Stahl: - Stahlumfassungszargen ca. 40 Stück - Türblätter Holz ca. 40 Stück - Brandschutztüren Holz ca. 10 Stück - Stahltüren ca. 5 Stück AUSFÜHRUNGSFRISTEN: Mit der Ausführung ist zu beginnen: Stahlzargen für Mauerwerk ab KW 46/25 Stahlzargen für Trockenbau ab KW 10/26 Innentürblätter KW 23/26 Fertigstellung KW 25/26
Vertragslaufzeit
- Periode
- 170 Tage
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 59 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 02.10.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern - nicht zuständig, weil BayernGrund ein privater AG ist. Eingabe aus technischen Gründen notwendig, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.