AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Unterhalts- und Grundreinigung an verschiedenen städtischen Objekten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Fürth, Fürth
- Veröffentlicht
- 27.01.2025
- Frist (Submission)
- 06.03.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90911000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Geschätzter Wert
- 3.815.464 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Unterhalts- und Grundreinigung an verschiedenen städtischen Objekten der Stadt Fürth für die Zeit vom 01.08.2025 - 31.07.2027 mit Optionen bis 31.07.2030 — Unterhalts- und Grundreinigung an verschiedenen städtischen Objekten der Stadt Fürth für die Zeit vom 01.08.2025 - 31.07.2027 mit Optionen bis 31.07.2030 — Unterhalts- und Grundreinigung an verschiedenen städtischen Objekten der Stadt Fürth für die Zeit vom 01.08.2025 - 31.07.2027 mit Optionen bis 31.07.2030 — Unterhalts- und Grundreinigung an verschiedenen städtischen Objekten der Stadt Fürth für die Zeit vom 01.08.2025 - 31.07.2027 mit Optionen bis 31.07.2030 — Unterhalts- und Grundreinigung an verschiedenen städtischen Objekten der Stadt Fürth für die Zeit vom 01.08.2025 - 31.07.2027 mit Optionen bis 31.07.2030 — Unterhalts- und Grundreinigung an verschiedenen städtischen Objekten der Stadt Fürth für die Zeit vom 01.08.2025 - 31.07.2027 mit Optionen bis 31.07.2030 — Unterhalts- und Grundreinigung an verschiedenen städtischen Objekten der Stadt Fürth für die Zeit vom 01.08.2025 - 31.07.2027 mit Optionen bis 31.07.2030 — Unterhalts- und Grundreinigung an verschiedenen städtischen Objekten der Stadt Fürth für die Zeit vom 01.08.2025 - 31.07.2027 mit Optionen bis 31.07.2030
Lose
8 Lose (max. 8 pro Bieter) — alle Lose Pflicht.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.08.2025
- Ende
- 31.07.2027
- Verlängerungsoption
- bis zu 3× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 59 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 06.03.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Nordbayern, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.