AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/6005f32d-e6cb-4f59-92ef-f1f45e98e7d0) · Abgerufen am 25.08.2026 23:27 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-584019-2026/

Lieferung von zwei baugleichen Feuerwehrfahrzeugen LF10 nach DIN 14530-5 für die Stadt Miltenberg

Notice-ID: ted-584019-2026 · Procedure-ID: 6005f32d-e6cb-4f59-92ef-f1f45e98e7d0

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Miltenberg, Miltenberg
Veröffentlicht
24.08.2026
Frist (Submission)
08.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Geschätzter Wert
760.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung von zwei baugleichen Feuerwehrfahrzeugen vom Typ Löschgruppenfahrzeug LF10 nach DIN 14530-5 in zwei Losen für die Stadt Miltenberg / Feuerwehren Breitendiel und Wenschdorf

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Los 1 - Fahrgestell und Aufbau

Geschätzter Wert
680.000 €

Los 2 — Los 2 - Beladung

Geschätzter Wert
80.000 €

Vertragslaufzeit

Beginn
27.08.2026
Ende
31.08.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
53 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).