AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/584524-2026) · Abgerufen am 25.08.2026 22:21 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-584524-2026/

Universität zu Köln - Lieferung von Erdgas

Notice-ID: ted-584524-2026 · Procedure-ID: ea906066-50b9-45ab-85d2-9241e87d9119

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf
Veröffentlicht
25.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09123000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Erdgas für die Universität zu Köln (UzK) für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2028. Es besteht eine Option auf einmalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein Jahr und somit bis spätestens 31.12.2029. Die UzK betreibt aktuell 28 Lieferstellen mit Standardlastprofil (SLP). Der prognostizierte Gesamterdgasbedarf für die ausgeschriebenen Lieferjahre beläuft sich auf ca. 1,5 GWh jährlich. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Lieferstellen sind der beigefügten Lieferstellenliste zu entnehmen. Ausgeschrieben wird eine Belieferung frei Lieferstellen des Kunden, d. h. inkl. Abwicklung der Netznutzung. Die Fixierung der vertraglichen Energiepreise für die Lieferjahre 2027 und 2028 erfolgt jeweils in zwei strukturgleichen, horizontalen Tranchen. Bei Verlängerung der Vertragslaufzeit für ein weiteres Lieferjahr erfolgt die Berechnung des Energiepreises für den Verlängerungszeitraum analog zur Preisgestaltung für die Lieferjahre 2027 und 2028.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Walter Fritz Deutsche Gesellschaft für Energieversorgung mbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).