AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Ersatz Backup-System 2025
Stammdaten
- Auftraggeber
- ekom21 - KGRZ Hessen, Kassel
- Veröffentlicht
- 05.09.2025
- Frist (Submission)
- 06.10.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 48000000 — Software
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Körperschaft des öffentlichen Rechts ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen (im Folgenden: ekom21) beabsichtigt, mit einem Wirtschaftsteilnehmer einen Vertrag zur Beschaffung von Backup- und Datensicherungssoftware abzuschließen. Eine Unterteilung in Lose ist nicht vorgesehen. Alle Bieter müssen für alle ausgeschriebenen Anforderungen Lösungen anbieten. Die ekom21 betreibt als kommunales IT-Dienstleistungsunternehmen in Hessen die Datenverarbeitung für die zentralen Anwendungen aller hessischen Kommunen. Im Rahmen dieser Datenverarbeitung ist eine Absicherung der Daten durch ein Backup- und Recovery-Konzept unerlässlich. In den vergangenen Jahren wurden diese Backups mithilfe der Systeme und Software der Firma Rubrik angefertigt. Auch die aus der ekom21 internen Agenda 2028 resultierenden Zielpunkte (98% aller Server sind virtualisiert, ebenso 85% der Netzwerk Komponenten und der zentralen Security Komponenten [innerhalb der Perimeter] können sicherungstechnisch über die bestehende Lösung nur teilweise umgesetzt werden. Neben der Wirtschaftlichkeit sind dabei die erforderlichen personellen Ressourcen für den Betrieb der neuen Backup-Lösung, die Migrationsszenarien der bestehenden Daten, die Komplexitäten der Umgebungen, die Erweiterungsmöglichkeiten sowie flexible Anpassungsmöglichkeiten an zukünftige Anforderungen zu berücksichtigen.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 48 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Eilverfahren
- Ja — verkürzte Mindestfristen
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 06.10.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.