AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.brw-haan.de) · Abgerufen am 06.09.2026 22:21 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-592153-2026/

KW Gräfrath - Planung zum Neubau einer 4. Reinigungsstufe

Notice-ID: ted-592153-2026 · Procedure-ID: 4285a338-8fa3-4eda-9e13-75e4a2c9d32a

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Stammdaten

Auftraggeber
Bergisch-Rheinischer Wasserverband, Haan
Veröffentlicht
27.08.2026
Frist (Submission)
01.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Projektumfang umfasst die folgenden Punkte: -Neubau einer 4. Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination -Planung eines Zulaufgerinnes zur neuen Reinigungsstufe ggfs. mit erforderlichen Pumpwerk -Planung ggfs. notwendiger Betriebsgebäude für die 4. Reinigungsstufe Gegenstand der Vergabe ist die Planungsleistung in den LPH 1 bis 8 nach HOAI in den Leistungsbildern Objektplanung Ingenieurbauwerk, Objektplanung Verkehrsanlagen, Fachplanung Tragwerksplanung, Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 7 und 8, sowie die der Leistungsbeschreibung zu entnehmenden besonderen Leistungen.

Vertragslaufzeit

Beginn
04.01.2027
Ende
30.12.2033

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).