AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://evergabe-mv.de/Satellite/notice/CXRBYYAY6EX/documents) · Abgerufen am 05.09.2026 00:22 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-599390-2026/

Los 4: Planung der baulichen Ertüchtigung der Technikräume im Rathauskeller und des Innenhofes des Rathauses

Notice-ID: ted-599390-2026 · Procedure-ID: 532a5550-f53d-46df-9997-a5fb1805a94e

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Stammdaten

Auftraggeber
Hansestadt Wismar, Rechtsamt, Wismar
Veröffentlicht
30.08.2026
Frist (Submission)
28.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Planungsleistungen zur baulichen Ertüchtigung der Technikräume Rathauskeller und des Innenhofes des Rathauses Die Hansestadt Wismar, das Amt für Hochbau, Service und Liegenschaften, Abteilung Hochbau, plant die Sanierung der Technikräume des Rathauskellers und gleichzeitig auf der Nordseite eine Sanierung des Innenhofes des Rathauses. Um die historischen Wandmalereien dauerhaft zu schützen, wird im Anschluss an diese Sanierungsarbeiten die Klimaanlage in den Technikräumen erneuert.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2026
Ende
31.12.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern Vergabekammer, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).