AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.07.2026 04:36 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-60169-2025/

IT-Standardseminare in 5 Lose

Notice-ID: ted-60169-2025 · Procedure-ID: 6d7dbaa2-d80c-4b45-84d1-e19f895c21e0

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung, Wiesbaden
Veröffentlicht
28.01.2025
Frist (Submission)
28.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätztes Rahmen-Volumen
4.362.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beschaffung von IT-Standardseminarleistungen für das Land Hessen in fünf Losen

Lose

5 Lose (max. 5 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 5 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Bürokommunikation und Grafik

Geschätzter Wert
1.578.720 €

Los 2 — Projekt- und Prozessmanagement

Geschätzter Wert
538.200 €

Los 3 — Informationstechnik und -sicherheit

Geschätzter Wert
1.471.080 €

Los 4 — Cloud-Technologie

Geschätzter Wert
324.000 €

Los 5 — Künstliche Intelligenz

Geschätzter Wert
450.000 €

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).