AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Abfallentsorgung für die Unternehmensgruppe St. Georg
Stammdaten
- Auftraggeber
- Klinikum St. Georg gGmbH, Leipzig
- Veröffentlicht
- 16.09.2025
- Frist (Submission)
- 10.11.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90524400 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Transport und Entsorgung von krankenhaustypischem Abfall (turnusmäßiger Sonderabfall) sowie Lieferung von Einweg-Entsorgungsbehältern. — Transport und Entsorgung von biologischen Abfällen (Fettabscheiderinhalt, Küchenabfälle) auf Abruf — Transport und Entsorgung von Abfällen, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden. — Transport und Entsorgung von Abfall, welcher den Datenschutzbestimmungen unterliegt (überwiegend Papier). — Transport und Entsorgung von verschiedenen Krankenhausabfällen sowie von Abfall, welcher den Datenschutzbestimmungen unterliegt (überwiegend Papier) im Fachkrankenhaus Hubertusburg gGmbH.
Lose
5 Lose (max. 5 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 5 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Krankenhaustypischer Abfall
- Erfüllungsort
- Leipzig
Los 2 — Biologischer Abfall (Speisereste)
- Erfüllungsort
- Leipzig
Los 3 — nicht gefährlicher Abfall / Wertstoffe inklusive Abfälle der Abfallschlüssel Nr. 18 01 04 (B Müll)
- Erfüllungsort
- Leipzig
Los 4 — Abfall, welcher den Datenschutzbedingungen unterliegt
- Erfüllungsort
- Leipzig
Los 5 — Abfallentsorgung Fachkrankenhaus Hubertusburg gGmbH
- Erfüllungsort
- Wermsdorf
Vertragslaufzeit
- Periode
- 4 Jahre
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 8 Wochen
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 17.11.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.