AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Rahmenvertrag über Bauschuttentsorgung von den Recyclinghöfen der Stadt Aachen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/300
- Veröffentlicht
- 18.09.2025
- Frist (Submission)
- 21.10.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
Beschreibung
Auf den beiden Recyclinghöfen der Stadt Aachen wird jeweils ein 10 m3 Container für Bauschutt vorgehalten. Für den o. a. Zeitraum (inkl. Verlängerungsoption) geht der Aachener Stadtbetrieb von ca. 2.500 to jährlich zu entsorgenden Mengen aus: Der Auftraggeber kann nicht sicherstellen, dass ihm die genannten Mengen tatsächlich überlassen werden und an dem Auftragnehmer übergeben werden. Weiterhin kann es zu jahreszeitlichen Mengenschwankungen kommen und die Zusammensetzung des Bauschutts nicht garantiert werden Eine Verpflichtung zur Übergabe einer festgelegten Menge oder Qualität an den Auftragnehmer besteht daher von Seiten des Auftraggebers nicht. Der Auftragnehmer ist jedoch zur schadlosen und ordnungsgemäßen Verwertung verpflichtet. Mehr- oder Mindermengen bewirken keine Änderung der Vergütung. Dem Auftragnehmer werden die befüllten 10 m3 Container durch den Aachener Stadtbetrieb sowie durch beauftragte Dritte angeliefert. Die Annahme des Bauschutts durch den Auftragnehmer ist ganzjährig, außer an Sonn- und Feiertagen sicherzustellen. Aus Gründen des Umweltschutzes (Transport für die Anlieferung der Container) und der Tourenplanung darf sich der Standort des Entsorgers nicht weiter als 25 km entfernt zum Aachener Stadtbetrieb, Madrider Ring 20. 52078 Aachen befinden. Zur Sicherstellung der Annahme kann auf einen Subunternehmer (ebenfalls mit einer maximalen Entfernung von 25 km zum Aachener Stadtbetrieb, Madrider Ring 20. 52078 Aachen) zurückgegriffen werden. Dieser ist dem Aachener Stadtbetrieb im Bedarfsfall umgehend mitzuteilen. Wird diese Vorgabe nicht erfüllt, ist der Auftraggeber berechtigt die entstandenen Mehrkosten dem Auftragnehmer entsprechend in Rechnung zu stellen. Weitere Informationen: vgl. Leistungsverzeichnis (LV)
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 59 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 22.10.2025
- Vergabeergebnis