AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YMUYTNRMPRJL/documents) · Abgerufen am 06.08.2026 01:32 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-609389-2025/

Pförtnerdienst Brauckstraße

Notice-ID: ted-609389-2025 · Procedure-ID: a61b2cbc-ad80-424c-9dc6-411ffa9fe424

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Witten, Zentrales Vergabeamt, Witten
Veröffentlicht
17.09.2025
Frist (Submission)
20.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
75000000 — Öffentliche Verwaltung
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Betreuung der Asyl- und Obdachlosenunterkunft Brauckstraße 14-26 in Witten Die Unterkunft Brauckstraße hat eine Aufnahmekapazität von max. 546 Personen. Der Pförtnerdienst soll Ansprechpartner für die Bewohnenden sein und in möglichen Gefahren- und Krisensituationen verantwortlich zu handeln und die notwenden Maßnahmen durchzuführen bzw. einzuleiten. In der Unterkunft Brauckstraße wird ein Pförtner/eine Pförtnerin benötigt, der/die über ein ausgeprägtes interkulturelles Verständnis verfügt und in schwierigen Situationen entsprechend sensibel agiert.

Vertragslaufzeit

Beginn
29.12.2025
Ende
28.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).