AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYRDYD34YA7C/documents) · Abgerufen am 25.09.2026 00:48 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-613232-2026/

B050 zw. Bhf. Zolleiche & FH Hahn, 4-str.Ausbau; BW 6109 201, BW 6109 205, Umfahrung

Notice-ID: ted-613232-2026 · Procedure-ID: 66000cf2-e0db-4785-90c4-93c0135ee799

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Stammdaten

Auftraggeber
LBM Bad Kreuznach, Bad Kreuznach
Veröffentlicht
05.09.2026
Frist (Submission)
24.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45233124 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Bei der vorliegenden Baumaßnahme handelt es sich um den vorgezogenen Bau der Unterführung der Kreisstraße K 126, im Zuge des vierstreifigen Neubaus der Bundesstraße B 50neu zwischen Bahnhof Zolleiche und Dienststellengrenze, wodurch der Neubau des Brückenbauwerks 6109 201 (Teilbauwerk 1 und 2) erforderlich wird. Im Zuge der Baumaßnahme werden neben dem Brückenbau noch die Herstellung einer Umgehungs- bzw. Umfahrungsstraße, der Rückbau der alten B126 im Baubereich und die Errichtung einer Sedimentationsanlage (BW 6109 205) erforderlich.

Vertragslaufzeit

Periode
16 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).