AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.07.2026 19:34 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-615523-2025/

ITDZ Berlin: OV RV Grafik, PPT, Text

Notice-ID: ted-615523-2025 · Procedure-ID: 7f5d1b5d-e435-4463-8af2-0b4686839865

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Stammdaten

Auftraggeber
IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AöR)
Veröffentlicht
18.09.2025
Frist (Submission)
28.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79822500 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätztes Rahmen-Volumen
462.100 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rahmen-Maximum
692.650 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der grafischen Gestaltung für unterschiedliche Medienformate, die Gestaltung und Schulung von PowerPoint-Präsentationen sowie die redaktionelle und konzeptionelle Unterstützung bei der Textgestaltung.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Grafikdienstleistungen

Geschätzter Wert
323.000 €

Los 2 — PowerPoint-Dienstleistungen

Geschätzter Wert
56.000 €

Los 3 — Textarbeiten

Geschätzter Wert
83.100 €

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
137 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).