AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

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Sicherheitsdienstleistungen für das Jobcenter Dithmarschen

Notice-ID: ted-619048-2025 · Procedure-ID: 3cc54ef4-340d-4efe-986b-959c9adc57a9

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Stammdaten

Auftraggeber
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412, Kiel
Veröffentlicht
12.09.2025
Frist (Submission)
17.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Sicherheitsdienstleistung für die Liegenschaft in der Rungholtstraße 1, 25746 Heide. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Je Los ist 1 Sicherheitskraft über die gesamte Vertragszeit einzusetzen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Einsatzzeiten an den Einsatzorten: --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Montag: 07:30 bis 13:00 Uhr, Dienstag: 07:30 bis 13:00 Uhr, Mittwoch: 07:30 bis 13:00 Uhr, Donnerstag: 07:30 bis 13:00 Uhr, Freitag: 07:30 bis 13:00 Uhr --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Leistung wird in den Einsatzorten während des Vertragszeitraumes erbracht. Die Einsatzzeiten werden grundsätzlich in den vorgegebenen Einsatzorten erbracht. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin muss im Einzelfall verlängerte Einsätze und erhöhten Bedarf an Sicherheitskräften realisieren können, wenn der Auftraggeber dies 5 Werktage zuvor anmeldet. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Sicherheitskräfte verpflichten sich, den Anforderungen des für die Liegenschaft gültigen Sicherheitskonzeptes Folge zu leisten. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin, sein oder ihr eingesetztes Personal an Sicherheitsschulungen des Jobcenters teilnehmen zu lassen. Die anfallenden Kosten hierfür trägt der Auftraggeber. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Sowohl der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin als auch der Auftraggeber weisen die Sicherheitskräfte auf die Verpflichtung zur Einhaltung des Datenschutzes hin. Es gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Im Besonderen ist es nicht gestattet, Büros ohne ausdrückliche Erlaubnis der Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter zu betreten. Die Ausnahme bildet eine besondere Gefährdungslage, wenn es z.B. Hinweise auf eine eskalierende Situation gibt. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- In offenen Bereichen des Gebäudes (insbesondere am Empfang) ist ein angemessener Diskretionsabstand einzuhalten. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Auftragnehmer stellt sicher, dass seine Arbeitskräfte durch schriftliche Erklärung zum Stillschweigen über alle ihnen im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Objekt bekannt gewordenen Vorgänge verpflichtet werden. Der Nachweis darüber ist dem Auftraggeber sowie dessen Datenschutzbeauftragtem vor Beginn des Einsatzes zu übergeben --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das eingesetzte Personal ist vom Auftragnehmer oder von der Auftragnehmerin mit einer einheitlichen Dienstkleidung in Form einer dunklen Anzughose, einem hellfarbigen Hemd und Anzugschuhen oder vergleichbarem Schuhwerk auszustatten. Das eingesetzte Personal soll von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sowie Kundinnen und Kunden als Sicherheitskraft klar zu erkennen sein. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Beschäftigten des Auftragnehmers oder der Auftragnehmerin müssen über Ausweise mit Lichtbild verfügen, die ihre Zugehörigkeit zum Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin bestätigen. Diese sind an der Dienstkleidung sichtbar zu tragen. Die Dienstausweise sind von der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer zu stellen, die Kosten hierfür werden vom Auftraggeber nicht übernommen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Den Sicherheitskräften ist das Mitführen von Waffen jeglicher Art nicht erlaubt. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- — Sicherheitsdienstleistung für die Liegenschaft in der Bütjestraße 1, 25704 Meldorf. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Je Los ist 1 Sicherheitskraft über die gesamte Vertragszeit einzusetzen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Einsatzzeiten an den Einsatzorten: --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Montag: 07:30 bis 13:00 Uhr, Dienstag: 07:30 bis 13:00 Uhr, Mittwoch: 07:30 bis 13:00 Uhr, Donnerstag: 07:30 bis 13:00 Uhr, Freitag: 07:30 bis 13:00 Uhr --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Leistung wird in den Einsatzorten während des Vertragszeitraumes erbracht. Die Einsatzzeiten werden grundsätzlich in den vorgegebenen Einsatzorten erbracht. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin muss im Einzelfall verlängerte Einsätze und erhöhten Bedarf an Sicherheitskräften realisieren können, wenn der Auftraggeber dies 5 Werktage zuvor anmeldet. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Sicherheitskräfte verpflichten sich, den Anforderungen des für die Liegenschaft gültigen Sicherheitskonzeptes Folge zu leisten. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin, sein oder ihr eingesetztes Personal an Sicherheitsschulungen des Jobcenters teilnehmen zu lassen. Die anfallenden Kosten hierfür trägt der Auftraggeber. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Sowohl der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin als auch der Auftraggeber weisen die Sicherheitskräfte auf die Verpflichtung zur Einhaltung des Datenschutzes hin. Es gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Im Besonderen ist es nicht gestattet, Büros ohne ausdrückliche Erlaubnis der Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter zu betreten. Die Ausnahme bildet eine besondere Gefährdungslage, wenn es z.B. Hinweise auf eine eskalierende Situation gibt. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- In offenen Bereichen des Gebäudes (insbesondere am Empfang) ist ein angemessener Diskretionsabstand einzuhalten. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Auftragnehmer stellt sicher, dass seine Arbeitskräfte durch schriftliche Erklärung zum Stillschweigen über alle ihnen im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Objekt bekannt gewordenen Vorgänge verpflichtet werden. Der Nachweis darüber ist dem Auftraggeber sowie dessen Datenschutzbeauftragtem vor Beginn des Einsatzes zu übergeben --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das eingesetzte Personal ist vom Auftragnehmer oder von der Auftragnehmerin mit einer einheitlichen Dienstkleidung in Form einer dunklen Anzughose, einem hellfarbigen Hemd und Anzugschuhen oder vergleichbarem Schuhwerk auszustatten. Das eingesetzte Personal soll von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sowie Kundinnen und Kunden als Sicherheitskraft klar zu erkennen sein. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Beschäftigten des Auftragnehmers oder der Auftragnehmerin müssen über Ausweise mit Lichtbild verfügen, die ihre Zugehörigkeit zum Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin bestätigen. Diese sind an der Dienstkleidung sichtbar zu tragen. Die Dienstausweise sind von der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer zu stellen, die Kosten hierfür werden vom Auftraggeber nicht übernommen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Den Sicherheitskräften ist das Mitführen von Waffen jeglicher Art nicht erlaubt. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- — Sicherheitsdienstleistung für die Liegenschaft in der Albert-Schweitzer-Str. 24-28, 25541 Brunsbüttel. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Je Los ist 1 Sicherheitskraft über die gesamte Vertragszeit einzusetzen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Einsatzzeiten an den Einsatzorten: --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Montag: 07:30 bis 13:00 Uhr, Dienstag: 07:30 bis 13:00 Uhr, Mittwoch: 07:30 bis 13:00 Uhr, Donnerstag: 07:30 bis 13:00 Uhr, Freitag: 07:30 bis 13:00 Uhr --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Leistung wird in den Einsatzorten während des Vertragszeitraumes erbracht. Die Einsatzzeiten werden grundsätzlich in den vorgegebenen Einsatzorten erbracht. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin muss im Einzelfall verlängerte Einsätze und erhöhten Bedarf an Sicherheitskräften realisieren können, wenn der Auftraggeber dies 5 Werktage zuvor anmeldet. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Sicherheitskräfte verpflichten sich, den Anforderungen des für die Liegenschaft gültigen Sicherheitskonzeptes Folge zu leisten. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin, sein oder ihr eingesetztes Personal an Sicherheitsschulungen des Jobcenters teilnehmen zu lassen. Die anfallenden Kosten hierfür trägt der Auftraggeber. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Sowohl der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin als auch der Auftraggeber weisen die Sicherheitskräfte auf die Verpflichtung zur Einhaltung des Datenschutzes hin. Es gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Im Besonderen ist es nicht gestattet, Büros ohne ausdrückliche Erlaubnis der Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter zu betreten. Die Ausnahme bildet eine besondere Gefährdungslage, wenn es z.B. Hinweise auf eine eskalierende Situation gibt. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- In offenen Bereichen des Gebäudes (insbesondere am Empfang) ist ein angemessener Diskretionsabstand einzuhalten. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Auftragnehmer stellt sicher, dass seine Arbeitskräfte durch schriftliche Erklärung zum Stillschweigen über alle ihnen im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Objekt bekannt gewordenen Vorgänge verpflichtet werden. Der Nachweis darüber ist dem Auftraggeber sowie dessen Datenschutzbeauftragtem vor Beginn des Einsatzes zu übergeben --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das eingesetzte Personal ist vom Auftragnehmer oder von der Auftragnehmerin mit einer einheitlichen Dienstkleidung in Form einer dunklen Anzughose, einem hellfarbigen Hemd und Anzugschuhen oder vergleichbarem Schuhwerk auszustatten. Das eingesetzte Personal soll von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sowie Kundinnen und Kunden als Sicherheitskraft klar zu erkennen sein. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Beschäftigten des Auftragnehmers oder der Auftragnehmerin müssen über Ausweise mit Lichtbild verfügen, die ihre Zugehörigkeit zum Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin bestätigen. Diese sind an der Dienstkleidung sichtbar zu tragen. Die Dienstausweise sind von der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer zu stellen, die Kosten hierfür werden vom Auftraggeber nicht übernommen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Den Sicherheitskräften ist das Mitführen von Waffen jeglicher Art nicht erlaubt. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Rungholtstrasse

Erfüllungsort
Heide

Los 2 — Bütjestraße

Erfüllungsort
Meldorf

Los 3 — Albert-Schweizer-Strasse

Erfüllungsort
Brunsbüttel

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
75 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

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