AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neubau und Sanierung der Gerontopsychiatrie des AWO-Psychiatriezentrums Königslutter - Freianlagen gem. §§ 38 HOAI
Stammdaten
- Auftraggeber
- AWO-Psychiatriezentrum, Königslutter
- Veröffentlicht
- 11.10.2024
- Frist (Submission)
- 11.11.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71222000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 400.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Das AWO-Psychiatriezentrum Königslutter ist ein Fachkrankenhaus für Psychiatrie- und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie sowie Forensische Psychiatrie. Seit mehr als 150 Jahren werden in der Psychiatrischen Klinik Königslutter psychisch erkrankte Menschen versorgt. Einzugsgebiete des Erwachsenen-Bereiches des AWO-APZ sind die Städte Braunschweig, Wolfsburg und Salzgitter und die Landkreise Wolfenbüttel, Gifhorn, Helmstedt sowie der Landkreis Peine. Die Klinik besteht aus über 20 zum Teil denkmalgeschützten Gebäuden aus den Jahren 1865 - 2020 mit den Hauptgebäuden Klinik A aus dem Jahr 1979, Klinik B aus dem Jahr 1965 und der Klinik C aus dem Jahr 1865. Die älteren denkmalgeschützten Gebäude liegen eingebettet in einen großzügigen, Landschaftspark, der einen bis zu 1000 Jahre alten Baumbestand beherbergt. Der westliche Teil des Klinikgeländes mit dem Krankenhausbauten nach dem 2. Weltkrieg sind nicht denkmalgeschützt. Gegenstand dieses Verfahrens ist der Neubau der Gerontopsychia
Vertragslaufzeit
- Periode
- 60 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 11.11.2024
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.