AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.05.2026 01:24 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-621966-2025/

Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Grouper inkl. Support

Notice-ID: ted-621966-2025 · Procedure-ID: 862a063f-8502-490a-9473-deb7693c4c78

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Stammdaten

Auftraggeber
Verwaltungsberufsgenossenschaft — Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Veröffentlicht
23.09.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Ziel der Ausschreibung ist die Auswahl einer Software, mit der die Ermittlung der Fallpauschale für Krankenhausrechnungen für die BGHM, die VBG und die zusätzlichen Unfallversicherungsträger gewährleistet werden kann. Die BGHM ist berechtigt, aber nicht verpflichtet für weitere Unfallversicherungsträger Abrufe aus der Rahmenvereinbarung zu generieren Die Erreichbarkeit des Softwareherstellers/Supports sollte wie folgt gewährleistet sein: Montag – Donnerstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr – 15:00 Uhr In Absprache mit der Auftraggeberin können für die Fehlerbehebung durch den Auftragnehmer alternative Administrationstools (z.B. TeamViewer) zum Einsatz kommen. Der Auftraggeberin, bzw. der Abrufberechtigten dürfen hierfür keine zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt werden. Die Infrastruktur der Auftraggeberin, bzw. der Abrufberechtigten besteht aus einem virtuellen Windowsserver, über den die Software für die Anwender bereitgestellt wird. Diese virtuellen Server basieren auf einer Hyper-V Umgebung. Die Bereitstellung der Software erfolgt über eine Citrix Freigabe.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).