AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.06.2026 03:41 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-62900-2025/

EFRE VI Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten des Landes Sachsen-Anhalt, Hochschule Anhalt „Sanierung Neues Laborgebäude Bernburg“ - Fachplanung Tragwerksplanung

Notice-ID: ted-62900-2025 · Procedure-ID: b418f501-4831-4615-b63f-8a4536ba57d5

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (LB BLSA), Baubüro Dessau, Dessau-Roßlau
Veröffentlicht
28.01.2025
Frist (Submission)
10.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
114.800 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens sind Fachplanungsleistungen für die Tragwerksplanung. Geplant ist eine Grundsanierung des B020 Laborgebäudes der Hochschule Anhalt am Standort Bernburg unter anderem wegen brandschutztechnischer Mängel an den technischen Anlagen und des schlechten allgemeinen Bauzustandes. Im Zuge der bau- und haustechnischen Sanierung des Laborgebäudes sind für die Tragwerksplanung derzeit drei Handlungsfelder erkennbar. 1. Sanierung Bestand 2. Vorhandener Anbau Ostseite 3. Neuer Anbau barrierefreier Aufzug

Vertragslaufzeit

Beginn
28.04.2025
Ende
30.06.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
50 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).