AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.06.2026 09:23 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-630396-2024/

Sanierung und Erweiterung des Kindergartens „Am Bremig“ Rottendorf – Fachplanung Tragwerksplanung

Notice-ID: ted-630396-2024 · Procedure-ID: a6b416c3-0108-4740-8ac5-8d45e55d5fc3

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Rottendorf, Rottendorf
Veröffentlicht
16.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Gemeinde Rottendorf beabsichtigt die Erweiterung des Kindergartens „Am Bremig“ sowie die Generalsanierung einschl. energetischer und thermischer Ertüchtigung der Bestandsgebäude. ● Die Maßnahme erfolgt in Bauabschnitten bei laufendem Betrieb. BA 1: Erweiterung | BA 2: Generalsanierung ● Die Gesamtkosten (KG 200 – 700, ohne KG 600) belaufen sich nach einer ersten Grobkostenermittlung auf ca. 2,00 Mio. € netto. Die Anteile Sanierung und Erweiterung betragen jeweils ca. 50 % der Gesamtkosten. ● Es handelt sich um eine nach FAG geförderte Maßnahme. ● Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen - Anlage 01 entnommen werden.

Vertragslaufzeit

Periode
30 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
178 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).