AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.udk-berlin.de?tid=1a853fbd2e4773128c5e7131debd4d46) · Abgerufen am 02.08.2026 15:21 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-63195-2025/

Spaltklinker und Putz - Fassadensanierung

Notice-ID: ted-63195-2025 · Procedure-ID: d6880c0c-7b52-4925-ae58-8985bfcfc298

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Stammdaten

Auftraggeber
Universität der Künste Berlin, Berlin
Veröffentlicht
26.01.2025
Frist (Submission)
25.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45443000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Fassade vom Anbau des Verwaltungsgebäudes der Universität der Künste Berlin besteht hauptsächlich aus Spaltklinkerplatten in Dickbettmörtel. Diese werden bis auf dem Rohbau erneuert und erhalten eine Wärmedämmung mit neuen Keramikplatten. - Rückbau Spaltklinkerplatten Fassade (655m²); - Putzarbeiten (ca. 210m²) und Hydrophobierung; - Betonsanierung (Stahlbewährung, Betonersatz); - Mauerwerkserhaltung; - Wärmedämm-Verbundsystem (ca. 1000m²); - Fassadenbekleidung mit Spaltklinkerplatten (ca. 650m²) und Hydrophobierung; - Fensterverblechungen; - Feuchteschutz im Sockelbereich; - Ausführungszeitraum: April - Dezember 2025

Vertragslaufzeit

Beginn
07.04.2025
Ende
12.12.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
29 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).