AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDW5U1Z/documents) · Abgerufen am 13.09.2026 16:20 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-633379-2025/

Organisation / Durchführung der Krankenrückholung aus dem Ausland - weltweit

Notice-ID: ted-633379-2025 · Procedure-ID: 8e3b2c1e-eea4-4b1d-b970-1c840ecb3151

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Stammdaten

Auftraggeber
Postbeamtenkrankenkasse, Stuttgart
Veröffentlicht
27.08.2025
Frist (Submission)
20.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60000000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rahmen-Höchstwert
97.220 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftragnehmer hat die Verpflichtung, nach Auftragserteilung durch die kranken oder verletzten Personen, die bei der PBeaKK eine AKV-Stufe abgeschlossen haben (Versicherte), diese aus allen Ländern der Welt nach Deutschland zurück zu transportieren. Die Kontaktaufnahme des Auftragnehmers mit der PBeaKK, den behandelnden Ärzten, Krankenhäusern, Transportunternehmen und sonstigen notwendigen Dritten hat in jedem Fall unverzüglich nach der ersten Alarmierung durch den Versicherten oder Dritten zu erfolgen. Der Auftragnehmer stellt die versicherungsrechtlichen und medizinischen Voraussetzungen für den Rücktransport fest. Der Auftragnehmer sichert die transportmedizinische Versorgungskette über die kürzest mögliche Wegstrecke bis zum ständigen Wohnsitz der erkrankten Person oder in das von dort nächsterreichbare Krankenhaus, das für die weitere adäquate Versorgung geeignet ist, mit folgenden Leistungen: a) Organisation des Transports. b) Einholung von mindestens drei Angeboten zur Durchführung des Ambulanzfluges mit einem geeigneten Ambulanzflugzeug. c) Die Vermittlung von Plätzen im Linienverkehr (ggf. mit sogenanntem Stretcher = Liegeeinrichtung an Stelle von Passagiersitzen) mit/ohne ggf. medizinischer Begleitung. d) Durchführung des Rücktransports mit Krankentransportwagen, Zug oder sonstigem öffentlichen Transportmittel mit/ohne ggf. medizinischer Begleitung (Bodentransport). e) Gewährleistung der medizinischen Versorgung des Patienten während des Transports durch entsprechendes Fachpersonal sowie im Bedarfsfall Bereitstellung einer über die Regelausstattung hinausgehenden Sonderausstattung des Ambulanzflugzeuges. f) Betreuung der Angehörigen in Form von Information und ständiger Erreichbarkeit während der Organisation und der Durchführung der Krankenrückholung. Während des Zeitraums 2022 bis 2024 wurden insgesamt 233 Alarmierungsfälle bearbeitet. Dabei kamen folgende Transportmittel zum Einsatz: Im Jahr 2022: 12 Ambulanzflüge 7Linienflüge 25 Bodentransporte 20 Alarmierungen hatten nach der medizinischen Abklärung keine Rückholung zur Folge. Im Jahr 2023: 8 Ambulanzflüge 26 Linienflüge 31Bodentransporte 19 Alarmierungen hatten nach der medizinischen Abklärung keine Rückholung zur Folge. Im Jahr 2024: 4 Ambulanzflüge 7 Linienflüge 25 Bodentransporte 17 Alarmierungen hatten nach der medizinischen Abklärung keine Rückholung zur Folge. Die Mengenangaben basieren auf Fallzahlen des jeweils angegebenen Zeitraums; die Menge ist alarmierungsabhängig und unterliegt nicht vorhersehbaren Schwankungen. Mindestumsätze oder Auftragszahlen können daher nicht garantiert werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2026
Ende
31.01.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
124 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).