AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Max-Planck-Institut für Festkörperforschung in Stuttgart, Experimentaltechnische Anlagen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Max-Planck-Gesellschaft Abt.III, München
- Veröffentlicht
- 21.10.2024
- Frist (Submission)
- 28.11.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45311200 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Inhalt der gemäß Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen für die Baumaßnahme Sanierung Technik Infrastruktur III am Max-Planck-Institut für Festkörperforschung in Stuttgart sind folgendes: Austausch der bauzeitlichen Beleuchtung in einem Halbleiter-Reinraum, Einsatz von ca. 170 Reinraumleuchten in Teardropform, Demontage- und Montagearbeiten sowie Entsorgung der Altleuchten Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Ausführungsfristen: Mit der Ausführung ist zu beginnen: innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG (§5Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen vorauss. bis zum 27.01.2025 zugehen. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen): innerhalb von 270 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist für den Ausführungsbeginn. Es wird mit 5 Arbeitstage pro Woche gerechnet.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 270 Tage
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 74 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 28.11.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.