AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/639683-2024) · Abgerufen am 28.09.2026 22:45 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-639683-2024/

MWK SAAS Lösung Online Trainingsplattform Informationssicherheit und Datenschutz.

Notice-ID: ted-639683-2024 · Procedure-ID: 786708ab-9357-4137-af4d-9832d799ca31

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Baden-Württemberg vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Veröffentlicht
22.10.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das MWK führt als oberste Landesbehörde sämtliche Hochschulen, Universitätskliniken, Studierendenwerke die staatlichen wissenschaftlichen Bibliotheken und Archive sowie bedeutende Kunsteinrichtungen Baden-Württembergs in seinem Geschäftsbereich. Vor diesem Hintergrund soll eine Rahmenvereinbarung für die Beschaffung einer Online-Trainingsplattform Informationssicherheit und Datenschutz erfolgen. Ziel der Ausschreibung und damit Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Beschaffung einer Online-Trainingsplattform Informationssicherheit und Datenschutz ist die wirtschaftliche Erreichung von Synergieeffekten und die Schaffung gemeinsamer Standards innerhalb des Geschäftsbereichs des MWK. Aufgrund der rechtlichen Unabhängigkeit der Einrichtungen im Geschäftsbereich des MWK können diese selbst über die Beschaffung einer Online-Trainingsplattform entscheiden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2024
Ende
31.10.2026
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).