AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/644161-2024) · Abgerufen am 23.08.2026 01:25 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-644161-2024/

Wirtschaftsprüfer

Notice-ID: ted-644161-2024 · Procedure-ID: be4ac132-4605-4ecf-bd0c-ffdffec86927

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
AOK-Bundesverband eGbR Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts — AOK-Finanzmanagement GmbH — Tarifgemeinschaft der AOK e.V.
Veröffentlicht
23.10.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79200000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Prüfung der Jahresrechnung des AOK-Bundesverbandes hat unter Beachtung der für deutsche Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung maßgebenden gesetzlichen Vorschriften, der erlassenen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, insbesondere der Sozialgesetzgebung und der "Verordnung über den Zahlungsverkehr, die Buchführung und die Rechnungslegung in der Sozialversicherung" (SVRV) sowie der ergänzenden Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag und in der Geschäftsordnung zu erfolgen. Die Prüfung des Jahresabschlusses der AOK-Finanzmanagement GmbH erfolgt entsprechenden handelsrechtlichen Vorschriften und unter Beachtung der entsprechenden Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag. Für die Tarifgemeinschaft der AOK e. V. erfolgt die Prüfung des Jahresabschlusses ebenfalls entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften unter Beachtung der entsprechenden Bestimmungen in der Satzung und der Geschäftsordnung der TGAOK.

Vertragslaufzeit

Periode
5 Jahre

Vergabe-Status

Auftragnehmer
EYK audit GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).