AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 08.07.2026 07:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-647834-2025/

Kommunale Betriebe Nordhorn AöR - Sanierung und Optimierung Kläranlage Nordhorn

Notice-ID: ted-647834-2025 · Procedure-ID: c7c62159-c659-4b20-9eba-d6bb2bd84fc3

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Stammdaten

Auftraggeber
Kommunale Betriebe Nordhorn (KBN) AöR
Veröffentlicht
03.10.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
1.593.865 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Kommunale Betriebe Nordhorn (KBN) AöR plant die Ausschreibung von Planungsleistungen. Es soll ein Generalplaner beauftragt werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Erstellung eines Gesamtkonzeptes (die sogenannte Leistungsphase 0) und Generalplanungsleistungen. Es werden folgende Planungsleistungen beauftragt: - Gesamtkonzept – Projektziele festlegen, Informationen erfassen und auswerten, Bedarfsplan mit konkreten Lösungsvorschlägen in Form von Entwürfen, Plänen, Zeichnungen und Kostenschätzungen abgleichen; das Gesamtkonzept soll mindestens drei Lösungsansätze betrachten und den Vorschlag für die vorzugswürdigste Lösung ent-halten, es ist spätestens 12 Monate nach Beauftragung vorzulegen, die Leistung ist als Pauschale anzubieten, - Ingenieurbauwerke – hier Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung – im Sinne von § 41 Nr. 2 „Abwasserentsorgung“ HOAI, Leistungsphasen 1-9 - Technische Gebäudeausrüstung gem. § 53 Nr. 1 HOAI, Anlagengruppen 3-5 + 7, Leistungsphasen 1-9 Die Planungsleistungen werden stufenweise vergeben.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).