AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/650298-2026) · Abgerufen am 25.09.2026 18:25 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-650298-2026/

Administration und Durchführung des Sprachtests Deutsch-Test für Zuwanderer

Notice-ID: ted-650298-2026 · Procedure-ID: ad4d467b-10d4-446c-a7e2-bb51049e047a

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Veröffentlicht
22.09.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
75121000 — Öffentliche Verwaltung
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Auftragsvolumen (Rahmen)
2.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Leistungsbestandteile sind u.a. die Bereitstellung von Durchführungshinweisen sowie Organisations- und Vorbereitungsmaterialien, die Durchführung von Schulungen zum Aufbau des Prüfenden- und Bewertendenpools, die Organisation zentraler Prüfungstermine, die Bereitstellung eines Online-Portals, die wissenschaftliche Pflege und Weiterentwicklung einer Datenbank und von Testsätzen, der Versand und Rückversand von Prüfungsunterlagen/-materialien und die zentrale vollstandardisierte Auswertung der schriftlichen Prüfungsergebnisse. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt nach Zuschlagserteilung und endet mit Ausschöpfung der geschätzten Höchstmenge von 2.000.000 Prüfungsdurchführungen, spätestens am 31.12.2029. Sofern die geschätzte Gesamtbedarfsmenge nicht erreicht wird, kann die Rahmenvereinbarung optional um ein Jahr bis zum 31.12.2030 verlängert werden. Die Gesamtleistung bildet ein Los.

Vertragslaufzeit

Periode
57 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).