AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Betreuungsdienstleistungen Staffel 10.3
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bezirksregierung Arnsberg -ZVS-, Arnsberg
- Veröffentlicht
- 26.08.2026
- Frist (Submission)
- 12.10.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 85300000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
- Branche
- Soziales & Pflege
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Dienstleistungen für die Betreuung in Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUEen) des Landes NRW in der Flüchtlinge untergebracht werden. Die Bezirksregierung Arnsberg leitet für die beteiligten Bezirksregierungen Köln und Münster dieses Verfahren. Vertragspartner des Auftragnehmers wird das Land NRW, vertreten durch die jeweils zuständige Bezirksregierung. Der zu vergebende Auftrag umfasst Leistungen insbesondere aus den folgenden Bereichen: Organisation der ZUE, Soziale Betreuung, Freizeitgestaltung, Kinderbetreuung, Mobiliar und Ausstattung, Körperpflegeartikel, Wascheinrichtungen, Kleiderkammer, Auszahlung des Taschengelds. Für jede Unterbringungseinrichtung wird jeweils ein Bieter/ eine Bietergemeinschaft mit der Durchführung der Dienstleistung beauftragt.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten und Laufzeiten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — ZUE Gladbeck
- Erfüllungsort
- Gladbeck
- Laufzeit
- keine Angabe · bis zu 2× verlängerbar
Los 2 — ZUE Lohmar
- Erfüllungsort
- Lohmar
- Laufzeit
- keine Angabe · bis zu 5× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 84 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 12.10.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.