AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.06.2026 00:51 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-651453-2025/

Küchentechnische Anlagen, Kühlzellen

Notice-ID: ted-651453-2025 · Procedure-ID: 1f546b48-083c-4ef8-86c4-44582171ee6c

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Stammdaten

Auftraggeber
Magistrat der Stadt Wetzlar, Wetzlar
Veröffentlicht
02.10.2025
Frist (Submission)
04.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45213210 — Bauleistungen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Im Rahmen der Baumaßnahme Umbau des Freibades Domblick zu einem Naturfreibad soll auch ein Gastronomiegebäude in Holzrahmenbauweise für die allgemeine, ganzjährige Nutzung entstehen. Der Hochbau findet zeitgleich zum Bau des Freibades statt und hat Schnittpunkte in Bezug auf Wassertechnik und Außenanlagen. Das Gastronomiegebäude soll einen Restaurantbereich für externe Gäste und außerdem einen Kioskbereich zur Bedienung der Freibadgäste beherbergen. Eine NK/TK-Kühlzellenkombination bestehend aus fünf Kühlräumen für Fleisch, Fisch, Getränke, Gemüse und Tiefkühlkost soll in den dafür vorgesehenen Raum geliefert und an vorgegebene Schnittstellen angeschlossen werden inkl. Inbetriebnahme, Einweisung und Wartung innerhalb der ersten vier Jahre nach Fertigstellung.

Vertragslaufzeit

Beginn
02.01.2026
Ende
31.01.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
57 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).