AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.06.2026 01:47 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-657873-2025/

CUPPS & CUSS 2026

Notice-ID: ted-657873-2025 · Procedure-ID: 8db2f143-4887-483d-b238-621aa5d100a2

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Stammdaten

Auftraggeber
Flughafen Stuttgart GmbH, Stuttgart
Veröffentlicht
07.10.2025
Frist (Submission)
07.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72222300 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Flughafen Stuttgart GmbH ist Entwickler, Errichter und Komplettbetreiber des Flughafens Stuttgart sowie Anbieter aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Im Rahmen des Projektes ist die Erneuerung der bestehenden CUPPS / CUSS Infrastruktur am Flughafen vorgesehen. CUPPS Installationen in den Bürobereichen der Airlines sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung und sind vom AN mit den betroffenen Airlines direkt zu verhandeln. FSG ist der Betreiber und Vertragspartner des heutigen CUPPS und CUSS Systems und bleibt auch Betreiber des ausgeschriebenen Systems. Eventuelle Abstimmungen mit den Nutzern (Airlines) erfolgen alleinig durch die FSG.

Vertragslaufzeit

Periode
60 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 12× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).