AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.06.2026 18:58 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-660308-2025/

1992_Realisierungswettbewerb „Erweiterung Grund- und Gemeinschaftsschule Mühlhausen“ Gemeinde Mühlhausen im Kraichgau

Notice-ID: ted-660308-2025 · Procedure-ID: c0d3e44b-bfa7-4f92-b7d2-d4b2eaac2a39

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Mühlhausen im Kraichgau, Mühlhausen
Veröffentlicht
06.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
71221000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Anlass für die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens durch die Gemeinde Mühlhausen ist der dringende Erweiterungsbedarf der bestehenden Kraichgauschule zusammen mit einem Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude. Der Erweiterungsbedarf lässt sich zum einen ableiten, aus einem allgemeinen Fehlbestand an Unterrichtsflächen und den veränderten pädagogischen Ansätzen, die nun neben den eigentlichen Klassenräumen zusätzliche Differenzierungsräume, notwendig machen. Hinzu kommen die Notwendigkeit neuer Flächen für die Kernzeitbetreuung bzw. des zukünftigen Ganztagsbereichs. Um die bestmögliche architektonische, städtebauliche und wirtschaftliche sowie energetische Lösung für die Erweiterung des Schulstandorts zu erreichen, hat sich der Gemeinderat für die Durchführung eines hochbaulichen und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes entschieden.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).