AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YD2MVXK/documents) · Abgerufen am 27.10.2026 17:34 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-663206-2026/

26-0390 Personalbedarfsplanung für das Klinikum Wolfsburg - Beratungsleistungen

Notice-ID: ted-663206-2026 · Procedure-ID: 6146f29d-676e-4c73-a45e-566ab19a2c49

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Wolfsburg, Wolfsburg
Veröffentlicht
25.09.2026
Frist (Submission)
27.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
79414000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Leistung ist die fachlich fundierte, nachvollziehbare und transparente Ermittlung des Personalbedarfs in den relevanten Dienstarten, Berufsgruppen, Abteilungen, Organisationseinheiten und Kostenstellen des Klinikums. Die Personalbedarfsermittlung soll als Grundlage für die weitere Personal-, Organisations-, und Konsolidierungssteuerung dienen. Sie hat sowohl en aktuellen Personalbedarf als auch mögliche Abweichungen zwischen Personalbestand, Leistungsentwicklung, Aufgabenumfang, Refinanzierung und organisatorischen Rahmenbedingungen darzustellen.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nieders. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg -, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).