AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Objektplanung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Leibniz-Institut für Alternsforschung - Fritz-Lipmann-Institut e.V., Jena
- Veröffentlicht
- 27.09.2026
- Frist (Submission)
- 26.10.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Ausgeschrieben werden Leistungen der Objektplanung gem. §§ 33ff. HOAI für die Leistungsphase 3 tlw, 4 bis 8 sowie etwaiger besondere Leistungen für den Neubau eines Laborgebäudes des Fritz-Lipmann-Instituts in Jena. Zur Umsetzung der wissenschaftlichen Anforderung besteht die Notwendigkeit, dass ein eigenständiges Gebäude errichtet wird. In dem Gebäude FLI-10 ist eine Tierhaltung Fische und mikrobiologische Labore mit angrenzenden Büros vorgesehen. Die Arbeitsbereiche der Tierhaltung Fische und der Labore entsprechen der "Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen" (GenTSV) Stufe S2. Das Laborgebäude FLI-10 ist als dreigeschossiges Gebäude konzipiert. Im teilunterkellerten Untergeschoss werden die haustechnischen Anlagen der VEWasseraufbereitung, der Auffangbehälter für die Abwässer aus der Versuchsanlage KIP sowie die Abwasseraufbereitung der Fischhaltungen untergebracht. Das Erdgeschoss beinhaltet im Wesentlichen die Tierhaltung mit Versuchs- und Funktionsräumen. Für das 1. Obergeschoss sind Labore und Funktionsräume sowie die Büros und Sozialräume (Umkleide, Pausenraum) vorgesehen. Auf dem Dach soll eine Photovoltaikanlage installiert werden.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.03.2027
- Ende
- 31.08.2027
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 26.10.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Weimar
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.