AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/019228ef-626f-4bcd-ba3b-b72f8edb562a/zustellweg-auswaehlen) · Abgerufen am 25.08.2026 11:10 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-667215-2024/

Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Ahaus

Notice-ID: ted-667215-2024 · Procedure-ID: 019228ef-626f-4bcd-ba3b-b72f8edb562a

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Ahaus, Ahaus
Veröffentlicht
01.10.2024
Frist (Submission)
15.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
66510000 — Finanzdienstleistungen
Branche
Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ausgeschrieben wird die Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Ahaus. Die Gesamtversicherungssumme für Gebäude beträgt EUR 422.383.909,00 und für das Inventar EUR ,0.403.335,96. Die versicherten Gefahren sind für Gebäude, Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und im Inventarbereich zusätzlich Einbruchdiebstahl. Des Weiteren soll eine Elementarschadenversicherung Gegenstand des Angebotes sein. Es sind Angebote ohne Selbstbehalt und alternativ mit einem Selbstbehalt pro Schaden in Höhe von EUR 2.000,00 (max. EUR 35.000,00 p.a.) zu unterbreiten. Die Selbstbehalte in der Elementarversicherung sind abweichend und können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
01.01.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
55 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).