AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
IHK Nordschwarzwald - Neubau Bildungszentrum Nagold: Gewerk "Freianlagen"
Stammdaten
- Auftraggeber
- Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald, Pforzheim
- Veröffentlicht
- 28.01.2025
- Frist (Submission)
- 27.02.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45112700 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die IHK Nordschwarzwald plant den Neubau eines Bildungszentrums für Erwachsene auf dem Grundstück mit den Flurstücken 3733/3 und 3733/4 sowie 3736/1 im Bereich der Straßenkreuzungen Calwer Straße/ Lange Straße/ Emminger Straße in 72202 Nagold. Das Grundstück befindet sich im nördlichen Stadtgebiet von Nagold in einem Gebiet mit gemischter, lockerer Bebauung. Die angrenzende Nutzung ist ebenso gemischt, vorwiegend Wohnnutzung. Das Grundstück wird nach Osten hin durch die Calwer Straße begrenzt, nach Süden durch die Lange Straße und nach Westen durch die Emminger Straße. Im Norden grenzt direkt ein Grundstück mit Wohnbebauung an. Das Grundstück fällt von Süd-Oste nach Nord-Westen um ca. 4,5m ab. Der Baukörper gliedert sich in drei Einzelkörper ähnlicher Grundfläche, die versetzt zueinander auf einer gemeinsamen Tiefgarage stehen. Der mittlere der drei Baukörper ist um ein Geschoss höher als die beiden anderen Baukörper. Grundflächen: UG/TG: ca. 1.650m² EG bis 2.OG: je ca. 850m² 3.OG: ca. 290m² Brutto-Rauminhalt: ca. 12.000m³ Abmessungen: Länge der gemeinsamen Tiefgarage: ca: 56m, Breite der Tiefgarage ca. 34m. Abmessung des Baukörpers der drei Einzelbaukörper: ca. 43x33m. Abmessung der Einzelbaukörper: je ca. 17x17m.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 10.04.2025
- Ende
- 21.11.2025
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 27.02.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.