AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHHMPNW/documents) · Abgerufen am 09.10.2026 20:05 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-667599-2026/

Textile Vollversorgung

Notice-ID: ted-667599-2026 · Procedure-ID: 1f016934-418e-4a3e-b3ed-7924ac29de01

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
BG Klinikum Bergmannstrost Halle gGmbH, Halle (Saale)
Veröffentlicht
29.09.2026
Frist (Submission)
29.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
85112100 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lagepläne werden dem Bieter erst nach Unterzeichnung der Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt. Die Objektbesichtigung ist für alle Bieter verpflichtend und zwingende Voraussetzung für die Wertung des Angebots. Der Auftraggeber stellt über jede Besichtigung eine Teilnahmebestätigung aus. Diese ist dem Angebot beizufügen; sie ist kein Eignungsnachweis, sondern der Nachweis der Kenntnis der für die Auftragsausführung maßgeblichen Umstände. Angebote von Bietern, die nicht teilgenommen haben, werden von der Wertung ausgeschlossen. Die Termine für die Objektbesichtigung vereinbaren die Bieter mit Frau Lyuzi Kirchgeorg-Muradyan, Telefon 0345 132 7282.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).