AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=544121) · Abgerufen am 07.10.2026 11:06 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-671932-2023/

Rahmenvereinbarung Event- und Ausstellungsmodule für das BAPersBw sowie die genannten KarrCBw

Notice-ID: ted-671932-2023 · Procedure-ID: 597c3049-c3c4-47b4-9841-41b68152e884

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, Koblenz
Veröffentlicht
31.10.2023
Frist (Submission)
04.12.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79952000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Zentrale Messe- und Eventmarketing der Bw (ZeMEMBw) beim BAPersBw sowie die KarrCBw sind mit dem Schwerpunkt der Personalgewinnung und Öffentlichkeitsarbeit auf Messen und Veranstaltungen in der Fläche präsent. \nDie Konzeptumsetzung für das ZeMEMBw sieht vor, diese Formate mit Event- und Ausstellungsmodulen - die durch externe Anbietende bereitgestellt und betrieben werden sollen - zu unterstützen.\nDaher wird eine bundesweite Bereitstellung von outdoortauglichen Eventmodulen unterschiedlicher Größe und Konfiguration sowie für den Betrieb erforderliches Fachpersonal benötigt.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2024
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
82 Tage
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).