AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=894664) · Abgerufen am 30.10.2026 03:13 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-676951-2026/

Ökonomische und technische Beratung Bundesbeteiligung TenneT GmbH & Co. KG

Notice-ID: ted-676951-2026 · Procedure-ID: 4ef01d1d-769c-4c88-92af-58d53f4c33c9

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Berlin
Veröffentlicht
01.10.2026
Frist (Submission)
05.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
75130000 — Öffentliche Verwaltung
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Rahmen der Bundesbeteiligung am Übertragungsnetzbetreiber TenneT GmbH & Co. KG sollen betriebswirtschaftlich-technische Beratungsleistungen extern vergeben werden. Zur Wahrnehmung der Beteiligungsziele des Bundes besteht ein fortlaufender Bedarf an externer Expertise und Beratung, insbesondere zur Bewertung und Begleitung von Entscheidungen aus der bestehenden Beteiligung. Im Fokus stehen dabei die Unterstützung energiepolitischer Ziele des Bundes, insbesondere eines bedarfsgerechten Netzausbaus, die Sicherung der Wirtschaftlichkeit und Investitionsfähigkeit sowie der Schutz kritischer Infrastruktur.

Vertragslaufzeit

Beginn
21.12.2026
Ende
21.12.2028
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).