AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
T-02 Sanitär, Heizung, Lüftung, Kälte, Laborgasversorgung für den Neubau des LKA Sachsen-Anhalt
Stammdaten
- Auftraggeber
- Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB, Berlin
- Veröffentlicht
- 04.10.2026
- Frist (Submission)
- 02.11.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 45231000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Auftragsgegenstand sind die Gewerke Sanitär, Heizung, Lüftung, Kälte und Laborgasversorgung für den Neubau des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt. Die Ausführung erfolgt unter Berücksichtigung der erhöhten Anforderungen an einen sicherheitsrelevanten Behörden-standort sowie unter ständiger BIM-gestützter Projektkoordination. Detaillierte Angaben zum Projekt und dem voraussichtlichem Leistungsumfang sind in Anlage "Umfang der Leistung" beschrieben. • Eigene Baustelleneinrichtung, • Werkstatt- und Montageplanung, • Sanitärtechnischen Anlagen einschließlich Trinkwasser-, Schmutz- und Regenwasseranlagen, Hebe- und Druckerhöhungsanlagen sowie Wasseraufbereitungssysteme, • Heizungs- und Kälteanlagen einschließlich Wärme- und Kälteverteilung, Wärmeerzeugung mittels Geothermie sowie Pumpen- und Regelungstechnik, • Raumlufttechnische Anlagen für Büro-, Labor-, Technik- und Sonderbereiche, Laborabluft- und Sonderlüftungssysteme, • Medien- und Laborgasversorgungsanlagen einschließlich Druckluftversorgung, Gaszentralen, Flaschenlager, Umschaltanlagen und Rohrleitungsnetze, • Eine detaillierte Leistungsbeschreibung wird im Zuge des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 48 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 02.11.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.