AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Ersatzneubau Kindertagesstätte mit Tagesgruppe Wismar Wendorf Objektplanung Freianlagen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Perspektive Wismar gGmbH, Wismar
- Veröffentlicht
- 10.11.2023
- Frist (Submission)
- 12.12.2023
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Objektplanung Freianlagen (Leistungen Landschaftsarchitekten) für den Ersatzneubau einer Kindertagesstätte mit Tagesgruppe in Wismar Wendorf Mit dem Ersatzneubau der Kindertagesstätte mit Tagesgruppe möchte die Perspektive Wismar gGmbH den Standort in Wismar Wendorf langfristig absichern. Vorgesehen ist ein Ersatzneubau der Kindertagesstätte mit Tagesgruppe nebst Gebäudeabbruch der jetzigen Kindertagesstätte sowie die Herstellung der Freianlagen. Es ist beabsichtigt die erforderlichen Planungsleistungen für Objektplanung Freianlagen im Ergebnis des VgV-Verfahren zu vergeben. Die Objektplanung Gebäude beinhaltet alle notwendigen Planungsleistungen, zunächst LP 1-4, sowie 5-9 optional. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht. Grundlage der Beauftragung ist das Honorarvertragsmuster. Nach Beauftragung ist umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 6 MONTHS
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 12.12.2023
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern - Geschäftsstelle der Vergabekammern, Schwerin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.