AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Stadt Riedstadt, Freiwillige Feuerwehr Riedstadt-Wolfkehlen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kommunales Vergabezentrum Kreis Groß-Gerau für die Stadt Riedstadt, Groß-Gerau
- Bezugsberechtigte
- Kommunales Vergabezentrum Kreis Groß-Gerau
- Veröffentlicht
- 12.11.2024
- Frist (Submission)
- 14.01.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 34000000 — Transportmittel
- Branche
- Fahrzeuge & Fuhrpark
- Geschätzter Wert
- 468.025 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Für die Freiwillige Feuerwehr Riedstadt-Wolfskehlen soll eine Ersatzbeschaffung in Form eines geförderten Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 nach DIN/EN 1846 und DIN 14530-27 durchgeführt werden. Die Ausschreibung wird in 3 Losen aufgeteilt, hier: Fahrgestell für einen feuerwehrtechn. Aufbau HLF 20. Die Beladung für das Fahrzeug wird durch den Auftraggeber gestellt. — Für die Freiwillige Feuerwehr Riedstadt-Wolfskehlen soll eine Ersatzbeschaffung in Form eines geförderten Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 nach DIN/EN 1846 und DIN 14530-27 durchgeführt werden. Die Ausschreibung wird in 3 Losen aufgeteilt, hier: Feuerwehrtechn. Fahrzeugaufbau für ein HLF 20 Die Beladung für das Fahrzeug wird durch den Auftraggeber gestellt. — Für die Freiwillige Feuerwehr Riedstadt-Wolfskehlen soll eine Ersatzbeschaffung in Form eines geförderten Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 nach DIN/EN 1846 und DIN 14530-27 durchgeführt werden. Die Ausschreibung wird in 3 Losen aufgeteilt, hier: Druckzumischanlage mit Schaummitteltank Die Beladung für das Fahrzeug wird durch den Auftraggeber gestellt.
Lose
3 Lose.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 03.03.2025
- Ende
- 31.12.2027
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 14.01.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.