AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZJH1CV/documents) · Abgerufen am 10.08.2026 21:26 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-694598-2024/

Rahmenvertrag Projektdienstleistungen

Notice-ID: ted-694598-2024 · Procedure-ID: 0150fce6-9ddb-456a-af8a-837bfe21d14b

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Stammdaten

Auftraggeber
Rundfunk Berlin-Brandenburg, Potsdam
Veröffentlicht
12.11.2024
Frist (Submission)
18.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der rbb benötigt zur Durchführung von Investitionsprojekten unterschiedliche Dienstleistungen im Zeitraum von 2025 - 2027. Der potenzielle Auftragnehmer erbringt diese Dienstleistungen im Namen des rbb und kann dann nicht gleichzeitig mit der Umsetzung eines Projektes bzw. der Lieferung der Lösung beauftragt werden. Der konkrete Abruf der Leistungen erfolgt durch den rbb projektbezogen auf Basis der in der "Bietererklärung Preis" angebotenen Tagessätze. Folgende Leistungspakete soll das Angebot beinhalten: Paket 1 - Technologieberatung und Analysen Paket 2 - Grundlagenermittlung Paket 3 - Vorplanung Paket 4 - Detailplanung Paket 5 - Ausführungsplanung Paket 6 - Mitwirkung bei der Vergabe Paket 7 - Projektrealisierung / Überwachung / Bauleitung

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2025
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).